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Pflegeschule Passau
BAP - Pflegeschule
Stunden und Einsätze Pflegefachmann/-frau

Stunden/Einsätze

Verschaffen Sie sich einen Überblick

Die Ausbildung gliedert sich in theoretischen und fachpraktischen Unterricht (2.100 Stunden) und einen praktischen Ausbildungsteil (2.500 Stunden). Im praktischen Teil werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in den verschiedenen stationären, pädiatrischen und psychiatrischen Einsätzen angewendet.

Die praktische Ausbildung sieht einen Orientierungseinsatz, fünf Pflichteinsätze, einen weiteren Einsatz sowie den abschließenden Vertiefungseinsatz vor. Die Schülerinnen und Schüler werden generalistisch in allen pflegerischen Settings ausgebildet.

Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der beruflichen Pflegeausbildung

  1. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
    • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 680 Std.
    • letztes Ausbildungsjahr: 320 Std.
    • Gesamt: 1 000 Std.
  2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten
    • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 200 Std.
    • letztes Ausbildungsjahr: 80 Std.
    • Gesamt: 280 Std.
  3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
    • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 200 Std.
    • letztes Ausbildungsjahr: 100 Std.
    • Gesamt: 300 Std.
  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
    • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 80 Std.
    • letztes Ausbildungsjahr: 80 Std.
    • Gesamt: 160 Std.
  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.
    • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 100 Std.
    • letztes Ausbildungsjahr: 60 Std.
    • Gesamt: 160 Std.
  • Stunden zur freien Verteilung
    • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 140 Std.
    • letztes Ausbildungsjahr: 60 Std.
    • Gesamt: 200 Std.
  • Gesamtsumme:
    • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 1400 Std.
    • letztes Ausbildungsjahr: 700 Std.
    • Gesamt: 2100 Std.

In der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann entfallen über die Gesamtdauer der Ausbildung im Rahmen des Unterrichts zur Vermittlung von Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersstufen jeweils mindestens 500 und höchstens 700 Stunden auf die Kompetenzvermittlung anhand der besonderen Pflegesituationen von Kindern und Jugendlichen sowie von alten Menschen. Anlage 7 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 2, § 26 Absatz 2 Satz 1, § 28 Absatz 2 Satz 1) Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung der beruflichen Pflegeausbildung

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1614)

Erstes und zweites Ausbildungsdrittel

  1. Orientierungseinsatz
    • Flexibel gestaltbarer Einsatz zu Beginn der Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung: 400 Std.*
  2. Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen
    • Stationäre Akutpflege: 400 Std.
    • Stationäre Langzeitpflege: 400 Std.
    • Ambulante Akut-/Langzeitpflege: 400 Std.
  3. Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung
    • Pädiatrische Versorgung: 120 Std.*

Summe erstes und zweites Ausbildungsdrittel: 1 720 Std.

Letztes Ausbildungsdrittel

  1. Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung
    • Allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung: 120 Std.
    • Bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 2 PflBG: nur kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung: 120 Std.
    • Bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 3 PflBG: nur gerontopsychiatrische Versorgung: 120 Std.
  2. Vertiefungseinsatz im Bereich eines Pflichteinsatzes
    • Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach II. bis IV.1.
      Im Bereich des Pflichteinsatzes nach II.3. auch mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege: 500 Std.
    • Für das Wahlrecht nach § 59 Absatz 2 PflBG: Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach III.: 500 Std.
    • Für das Wahlrecht nach § 59 Absatz 3 PflBG: Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach II.2. oder II.3. mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege: 500 Std.
  3. Weitere Einsätze/Stunden zur freien Verteilung
    • Weiterer Einsatz (z. B. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation)
      • bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 2 PflBG: nur in Bereichen der Versorgung von Kindern und Jugendlichen: 80 Std.
      • bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 3 PflBG: nur in Bereichen der Versorgung von alten Menschen: 80 Std.
    • Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes: 80 Std.
  • Summe letztes Ausbildungsdrittel: 780 Std.
  • Gesamtsumme: 2 500 Std.

*Bis zum 31. Dezember 2024 entfallen auf „III. Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung“ mindestens 60 und höchstens 120 Stunden. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden von „I. Orientierungseinsatz“.