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Pflegeschule Passau

Prüfung und Abschluss

Die Prüfungen finden im dritten Ausbildungsjahr statt und werden als praktische, schriftliche und mündliche Prüfung durchgeführt. Alle Prüfungsteile müssen mindestens die Note 4.00 aufweisen, um zum erfolgreichen Abschluss zu kommen.

Ausbildungsabschluss

Staatliche Abschlussprüfung auf Grundlage des Pflegegesetzes und der Pflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und der Berufsfachschulordnung Pflege in Bayern. Die Prüfungen sind praktisch, schriftlich und mündlich abzulegen. Die praktische Prüfung findet in der Ausbildungsstelle, die weiteren Prüfungen in der Schule statt.

Zulassung zur Führung der Berufsbezeichnung

Die Zulassung zur Führung der Berufsbezeichnung wird von der Regierung von Niederbayern per Urkunde erteilt. Sie kann nur ausgesprochen werden, wenn die Ausbildung absolviert und erfolgreich beendet sowie die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. Zudem darf sich ein Bewerber nicht eines Vergehens schuldig gemacht haben, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Die gesundheitliche Eignung ist nachzuweisen.